Q&A: Mein Vermieter will 150€ für eine Digitale gemeinschafts-Satellitenanlage pro Mietpartei als Kaution!Geht das?
Frage von Björn: Mein Vermieter will 150€ für eine Digitale gemeinschafts-Satellitenanlage pro Mietpartei als Kaution!Geht das?
Hallo.
Mein Vermieter plant eine digitale Satellitenanlage installieren zu lassen. Pro Mietpartei will er 150€, wenn wir teilnehmen möchten, die wir allerdings nach Ende des Mietverhältnisses wieder bekommen. Jedoch scheint mir die Summe etwas sehr teuer, und eine Ratenzahlung wird uns nicht erlaubt. Natürlich stellt er uns frei, Kabelanschluss zu bestellen. Wie ist hier die Rechtslage? Darf er in meine Wohnung Satellit-Anschluss legen, mir jedoch die Benutzung verweigern, wenn ich mich nicht an den Installationskosten beteilige? Und darf er mir solche recht hohen Summen ohne die Möglichkeit der Ratenzahlung aufbrummen?
Zudem denke ich, das er die kosten durch die Mietparteien geteilt hat, jedoch bin ich sicher, das er sich in seine Wohnung ( er wohnt auch im Haus) mindestens 2-3 Anschlüsse legen wird. Müsste er dann nicht durch die Anzahl der Anschlüsse teilen???
Da ich wahrscheinlich bald ohne Fernseh-Empfang dasitze, würde ich mich freuen, wenn ich schnell Hilfe bekommen würde. DiV
Beste Antwort:
Answer by > Beate <
Meines Wissens muss der Vermieter eine normale Antenne pro Wohneinheit zur Verfügung stellen.
Viele Vermieter fangen mit den Satellitenanlagen an, und dann gibt es da nur 16 Programme (nicht die, die man selbst will), deshalb auch da erst mal Vorsicht.
Bitte erkundige Dich schnell bei einem Mieterverein oder der Verbraucherberatung, so wie Du es schilderst, kann es nicht rechtens sein.
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6 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
25.01.2012 - 10:01:00Gib ca. 40 Euro Mitgliedschaftsbeitrag pro Jahr an einen Mieterschutzbund in Deiner Nähe aus. Die helfen Dir 100 %ig. Ich selbst empfinde das alles als Frechheit !!!!
Im Rahmen der Erhöhung des Hauswertes darf er eine Satelittenanlage sehr wohl installieren. Da diese Anlage jedoch für immer dem Wert des Hauses zugerechnet wird, darf er die Installationskosten nicht auf die Mieter umlegen,denn sonst könntest Du ja beim Auszug die Säge nehmen und Deinen Teil davon abschneiden.
Er darf natürlich den verbrauchten Strom auf den Allgemein- strom anrechnen und dies in die Nebenkosten einfließen lassen.
Was passiert wenn eine neue Heizungsanlage her muss, musst Du diese dann auch mit einer Zahlung finanzieren? Oder ein neues Dach?
Dafür sind doch Mieterhöhungen da, wenn Zusatzkosten entstehen, die diese rechtfertigen würden.
Ich denke Mitglied im örtlichen Mieterschutzbund wäre die billigste Möglichkeit um schnelles fachlichen Rat zu erhalten.
Wahrscheinlich will er mit dieser Kaution die Anlage finanzieren, was aber nicht zulässig wäre und er die Kaution auf ein Sparkonto anlegen müsste. Hört sich alles sehr dubios an.
Außerdem hast Du ja schon für eine Mietsache Kaution hinterlegt, nämlich für Deine Wohnung. Da der Anschluss ein Teil Deiner Wohnung wird, wäre hiermit die Kaution schon abgegolten.
Gruß Paul Pütz
Es wird keine Kaution sondern einen Bauvorschuß sein. Frage Deinen Vermieter ob es nicht richtiger wäre das ganze als Moderniesierung abzuwickelm. Hierbei entfallen von allen Kosten 11% auf alle Mieter verteilt. Wenn er Dir die Möglichkeit gibt, Dich nicht an der Schüssel zu beteiligen, hast Du schlechte Chancen. Dir bleibt dann nur DB-T oder Kabelanschluß übrig.
“Natürlich stellt er uns frei, Kabelanschluss zu bestellen.”
Grundsätzlich bleibt Euch also die Möglichkeit den Fernsehempfang zu sichern. Der Vermieter ist zu mehr überhaupt nicht verpflichtet. Fernsehanschluß ist, nicht wie Heizung oder Dach, Euer privates Vergnügen wie auch der Telefonanschluß (sofern im MV nichts anderes vereinbart ist). Er gehört n i c h t zur Mietsache! Der Vermieter darf den Anschluß nur nicht verhindern.
Wo ist überhaupt das Problem?
Der Vermieter will in eine teuere Anlage investieren um auch seinen Mietern ein Optimum zu bieten. Warum soll er eine Vereinbarung mit den Mietern über Kostenbeteiligung nicht treffen dürfen? Zumal er bereit ist, diese Beteiligung bei Auszug wieder zurückzuzahlen? Du mußt ja nicht teilnehmen!
Wenn Du lieber einen Kabelanschluß haben willst, mußt Du den ja auch (mit monatl. ca 20,– €) bezahlen.
Erwartest Du, dass der Vermieter einen kostenlosen Empfang zur Verfügung stellt?
Rechne mal hoch: gegenüber den Kabelkosten ist diese Beteiligung nach 7,5 Monaten amortisiert! Dafür hast Du wesentlich mehr Programme zur Verfügung, auf Dauer ist es wesentlich billiger und Dein Geld kriegst Du ja wieder.
Was soll also der Heckmeck?
Auch der Hinweis auf mehrere Anschlüsse in einer Wohnung ist Quatsch! Du kannst Die an einen Anschluß (auch beim Kabel) so viele Empfangsstellen installieren, wie Du willst!
Wieso Du plötzlich ohne Empfang da stehen sollst, ist mir ein Rätse? Du brauchst doch nur mit dem Kabelbetreiber eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
Gruß
Eine Kaution für eine SAT Empfangsanlage ist nicht zulässig. Er kann die Anschaffungskosten auf die Miete und die Instandhaltung auf die Nebenkosten umlegen. Sonst nichts!
wenn er meint das er eine satellitenanlage installieren zu lassen ist das sein ding und nicht eueres. nur wegen so einer sache noch soviel geld zu verlangen ist nicht recht. hatten auch mal analog kabel gehabt und ist auf digital umgestellt worden und mussten des wegen nich mehr bezahlen. sat-anlagen für 6partein gibt es schon ab 200,-€ habe selber eine.